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Bremervörder Zeitung vom 22.12.2014

Kreis ergänzt seine LROP-Stellungnahme

Kreistag zum Landesraumordnungsprogramm: Keine Vorranggebiete in Siedlungsbereichen

ROTENBURG. Die Debatte um die Ausweisung von Vorranggebieten „Torferhaltung und Moorentwicklung“ in den Änderungen am Landesraumordnungsprogramm (LROP) dauert an. Auch wenn Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer (Grüne) angekündigt hat,  bis zum Frühjahr eine überarbeitete Fassung vorzulegen, so legt der Landkreis in seiner Stellungnahme doch großen Wert darauf, die Moordörfer zu erhalten. In der Sitzung des Kreistags-Umweltausschusses hatte es zuletzt heftige Debatten über die Bedeutung der Vorrangflächen gegeben. Zwischen den Parteien, Bürgerinitiativen und Naturschutzgruppen herrscht ein großer Dissens, ob es tatsächlich eine Gefahr durch die Wiedervernässung gibt.
Im Kreisausschuss wurde die Stellungnahme des Landkreises zum Landesraumordnungsprogramm, die bis Ende des Jahres beim Land vorliegen muss, nun ergänzt. Die CDU-Fraktion konnte sich allerding nicht mit ihrer Forderung durchsetzen, das Borcheler Moor explizit zu nennen und von allen Plänen auszunehmen.
„Das ist schade, wir wären gerne noch einen Schritt weiter gegangen“,  so CDU-Fraktionschef Heinz-Günter Bargfrede. Die CDU wollte eine ähnliche Formulierung wie die Stadt Rotenburg finden, die Borchel in ihrer Stellungnahme auch nennt. Doch die Mehrheitsgruppe habe eine entsprechende Ergänzung abgelehnt.
Im Wortlaut heißt es nun: „Es ist aus Sicht des Landkreises Rotenburg sicherzustellen, dass vorhandene Siedlungsflächen nicht durch evtl. Wiedervernässungen beeinträchtigt werden. Deshalb sind die Ortslagen aus den Vorranggebieten für Torferhaltung und Moorentwicklung herauszunehmen. Wenn dies aus Maßstabsgründen im LROP nicht möglich ist, muss im Regionalen Raumordnungsprogramm die Möglichkeit bestehen, die Vorranggebiete so abzugrenzen, dass keine Siedlungsbereiche betroffen sind. Zudem legt der Landkreis Rotenburg Wert darauf, dass in den Vorranggebieten für Torferhaltung und Moorentwicklung keine Maßnahmen stattfinden, die für die dortige Landwirtschaft existenzgefährdend sind“. (rk/mk)

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