Hans-Heinrich Ehlen

ehem. MdL & Landesminister a.D.

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Kolumne in der Bremervörder Zeitung und Gastkommentar im SJ vom 09.04.2016

„Naturschutz kann dauerhaft nur mit den Landwirten funktionieren“

Heute schreibt der CDU-Landtagsabgeordnete Hans-Heinrich Ehlen aus Kalbe

Liebe Leserinnen und Leser,

die Beverniederung  soll im Zuge der Umsetzung der Flora-Fauna-Habitat(FFH)-Richtlinie, der europäischen Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, als Teil des FFH-Gebietes "Oste mit Nebenbächen" als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden.
In kooperativer Zusammenarbeit mit dem Landkreis gab es im vergangenen Jahr mehrere konstruktive Treffen mit Landvolkvertretern, Jägern, Grundstücksbesitzern, Naturschützern und Politikern, um einen akzeptablen Weg für alle Beteiligten zu finden.  Am Ende legte die Kreisverwaltung einen Verordnungsentwurf für das Naturschutzgebiet Beverniederung vor, der den Anforderungen der EU-Richtlinie entsprach. Er berücksichtigte die Forderungen der Naturschützer, und die Landwirte akzeptierten die damit für sie nicht unerheblichen Beeinträchtigungen bei der Bewirtschaftung der Flächen.

Nun hat die Mehrheitsgruppe aus SPD, Grünen und WFB im Kreistag den mit Sachverstand und Kompromissen erarbeiteten Verwaltungsvorschlag für die Schutzverordnung abgelehnt und fordert mehr Beschränkungen bei der Bewirtschaftung von Grünflächen. Diese beinhalten ein flächendeckendes Verbot der Grasnachsaat, der Grasnarbenerneuerung und des Pflanzenschutzes. Damit folgt die Mehrheitsgruppe den Forderungen der Naturschützer ohne Rücksicht auf die bereits getroffenen Vereinbarungen und ignoriert die Folgen für die Landwirtschaft.
Rücksichtslos versucht die Mehrheitsgruppe auf Kosten der Landwirte ihre Interessen und Ideologien durchzusetzen. Der Ärger und die Frustration bei den Landwirten sind nachvollziehbar. Hinzukommend werden die Arbeit und der Sachverstand der Verwaltung infrage gestellt.

Die Beverniederung ist nicht nur ein Gebiet schützenswerter Natur, sondern sie ist auch das Erzeugnis der Menschen, die sie seit Generationen durch ihre Bewirtschaftung prägen und pflegen. Und jetzt soll sie gerade vor diesen Menschen geschützt werden? Die Auswirkungen der strengeren Forderungen wären für die Landwirte erheblich, mitunter existenzgefährdend. Im Kern der Debatte geht es um 300 Hektar Grünland, fruchtbare Landwirtschaftsflächen, die verloren gehen würden, weil Pflegeumbrüche und Narbenerneuerung verboten wären, für eine Bewirtschaftung aber unerlässlich sind.

Den Landwirten und Christdemokraten liegt der Naturschutz nicht weniger am Herzen als der SPD, den Grünen oder den Naturschützern. Die Beverniederung kann nur geschützt werden, indem berücksichtigt wird, dass sie in dynamische Entwicklungsprozesse eingebunden ist. Nicht immer ist ein „Sich-Selbst-Überlassen“ von Ökosystemen, die stets von Menschenhand beeinflusst wurde, der richtige Weg. Wiesenvögel beispielsweise brauchen Kulturlandschaft ohne meterhohes Gestrüpp. Ohne Grünlandbewirtschaftung würden die Flächen dicht wachsen und wären als Brutflächen unbrauchbar. Giftpflanzen wie das Jakobskreuzkraut oder Hahnenfußarten können eine ernste gesundheitliche Gefahr für Wild- und Nutztiere sein, wenn kein Pflanzenschutz mehr zugelassen ist.

So realistisch muss man sein: Naturschutz gibt es nicht zum Nulltarif. Wenn die Mehrheitsgruppe im Namen der Naturschützer mit ihren verschärften Regelungen den Maßstab setzen will, und die Landwirte dadurch Ertragseinbußen hinnehmen müssen, müssen sie auch einen Ausgleich bereitstellen, damit die Landwirte Futter hinzukaufen können. Denn sollte die strengere Verordnung kommen, wird das Grünland für die betroffenen Landwirte in wenigen Jahren wertlos sein. Der aktuell in Aussicht gestellte Erschwerniszuschlag, der als Ausgleich für die Auflagen gezahlt werden soll, reicht bei weitem nicht aus.
Aufgrund der neuen Forderungen folgt demnächst eine erneute öffentliche Auslegung, die die kommenden Monate in Anspruch nehmen wird. Nicht nur zeitliche Verzögerungen, die dazu führen, dass die nachfolgenden Verfahren bis 2018 nicht mehr fristgerecht umgesetzt werden können, sondern auch lange Rechtsstreitigkeiten sind denkbare Folgen. Dass außerdem die Kompromissbereitschaft der Landwirte gegen null sinken wird, wenn die Vorschläge des Ausschusses umgesetzt werden, ist verständlich. Das wird für alle rund 13000 Hektar großen künftigen FFH-Gebiete im Kreisgebiet gelten, also auch für die Naturschutzgebiete der Oste mit Nebenflüssen und der Wümme mit Nebenflüssen.  

Mit ihrem plötzlichen Richtungswechsel, nachdem bereits ein gut erarbeiteter Verordnungsentwurf vorlag, wird der Mehrheitgruppe sicher keine Kehrtwende in der Agrarpolitik gelingen, dafür in ihrer Glaubwürdigkeit. Das Interesse an Naturschutz ist bei allen Bürgern groß. Doch jeder weiß auch, dass der Naturschutz im Landkreis Rotenburg dauerhaft nur gemeinsam mit den Landwirten funktionieren kann. Allein die Mehrheitsgruppe und die Naturschützer scheinen dies zu verdrängen. Möglicherweise werden sie im September wieder daran erinnert.

Ihr
Heiner Ehlen

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