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Zevener Zeitung vom 04.09.2014

Jäger gegen kürzere Jagdzeit

Argumentation des Ministeriums ist für den Vorsitzenden Dr. Heinz-Hermann Holsten nicht nachvollziehbar

VON ANDREAS KURTH

ZEVEN. Nach langen Beratungen hat das niedersächsische Landwirtschaftsministerium den Entwurf einer neuen Jagdzeitenverordnung auf den Weg gebracht. Von den betroffenen Verbänden hat es im Zuge des Anhörungsverfahrens bereits erste Kritik gegeben. Auch Dr. Heinz-Hermann Holsten, Vorsitzender der Jägerschaft Zeven, hat gegenüber der Zevener Zeitung geäußert, dass für ihn viele der Änderungen nicht nachvollziehbar sind.

In der Verordnung geht es unter anderem um die Vogeljagd in Schutzgebieten. Für die Region Zeven ist vor allem die Änderung der Jagdzeiten auf Schalenwild– Rehe, Hirsche, Schweine – von Belang. Die Jagdzeit auf Rehböcke soll vom 15. Oktober bis zum 15. Januar verlängert werden. Gleichzeitig soll die Jagdzeit auf Schalenwild allgemein vom 31. Januar auf den 15. Januar verkürzt werden. „Diese Regelung berücksichtigt die Umstellung des Stoffwechsels und den damit verbundenen Ruhebedarf des Wildes in der kältesten Jahreszeit. Ein Vorziehen der Jagd auf Rot- und Damwildkälber oder Rehkitze wird aus Tierschutzgründen abgelehnt“, schreibt das Ministerium in einer Pressemitteilung.
„Zwar hat es auch in der Vergangenheit immer wieder mal Änderungen am Jagdgesetz gegeben, aber als Begründung für eine Änderung der Jagd- und Schonzeiten werden vom Ministerium nunmehr ‚gesellschaftliche Entwicklungen, ökologische Veränderungen und rechtliche Vorgaben des Naturschutzes‘ angeführt. Dieser Argumentation kann ich nur sehr schwer und überwiegend gar nicht folgen“, so Dr. Heinz- Hermann Holsten.
Neben wenigen positiven Aspekten gebe es mehrheitlich Anlass zur kritischen Betrachtung. Aus regionaler Sicht sei die geplante Verkürzung der Jagdzeit auf Rehwild – künftig bis zum 15. Januar – zu nennen, auch wenn die Jagdzeit für Rehböcke ebenfalls bis zu diesem Datum ausgeweitet werden solle. „Letzteres soll wohl lediglich einer Legalisierung etwaiger Schonzeitvergehen bei Drückjagden dienen. Diese Regelung ist aus meiner Sicht nicht notwendig, aber auch nicht schädlich. Sie führt aber mit Sicherheit zur Frage, wie zukünftig die vorgesehenen Hegeschauen gesetzeskonform gestaltet werden können.“
Die geplante Verkürzung der Jagdzeit beim Damwild sei vor dem Hintergrund steigender Besatzdichten nicht nachvollziehbar. Hinterfragen dürfe man das gleiche Vorgehen beim Schwarzwild, zumal auch in der Jagdwissenschaft und unter Jägern eine richtige Bejagungsstrategie für diese Wildart noch umstritten sei. „Angesichts der aktuell bedrohlich näher rückenden, pro Jahr
um durchschnittlich 300 Kilometer westwärts wandernden Afrikanischen Schweinepest scheint es nur noch eine Frage der Zeit, wann es bei uns für die schweinehaltenden landwirtschaftlichen Betriebe und ihre nachgelagerten Bereiche – Futtermittelindustrie, Schlachthöfe und andere – zu einer landesweit katastrophalen Entwicklung mit Schäden in Milliardenhöhe kommen wird.“

Höhere Schäden zu erwarten

Eine zeitlich uneingeschränkte Bejagung aller Altersklassen beim Schwarzwild, unter Berücksichtigung ethischer und tierschutzrelevanter Aspekte sollte darum nach Meinung von Holsten nicht ausgeschlossen werden. „Einschränkungen der Jagdzeiten haben nicht nur Auswirkung auf unsere Jagdausübung, sondern könnten durch möglicherweise zunehmende Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen bei den Jagdpächtern zu erhöhten Regressansprüchen führen.“
Die Notwendigkeit der wichtigen Bejagung aller Beutegreifer zum Schutz von Rebhuhn, Kiebitz und anderer Wiesenvögel werde zwar im vorliegenden Entwurf betont, doch gleichzeitig möchte man die Jagd auf den Dachs – bei stark wachsender Population – einschränken. „Insgesamt gäbe es zu vielen Aspekten etwas zu sagen, die die unausgereiften, nicht praxisgerechten und teilweise fachfremden Vorstellungen des grünen Landwirtschaftsministers zeigen. Die für einen späteren Zeitpunkt in dieser Legislaturperiode angedachte Novellierung des Landesjagdgesetzes lässt, auch im Hinblick auf die Forderungen und Positionen des NABU und anderer mit der jetzigen Jagdausübung fremdelnder Verbände – zur Jagd, für mich nichts Gutes ahnen“, so Dr. Heinz-Hermann Holsten abschließend.


Im Landkreis Rotenburg wird mit Abstand das meiste Damwild in Niedersachsen erlegt. Die Jagdzeit soll jetzt – wie für alles Schalenwild – durch einen neue Verordnung des Landwirtschaftsministeriums vom 31. auf den 15. Januar verkürzt werden. Foto DJV

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