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Zevener Zeitung vom 02. August 2005 Ausnahmeregel für stillgelegte Flächen Nutzung zur Beweidung ist jetzt zulässig Kalbe/Hannover (ZZ/js). Niedersachsens Landwirtschaftsminister Hans-Heinrich Ehlen aus Kalbe hat die stillgelegten Flächen unter bestimmten Voraussetzungen zur Futternutzung freigegeben. Die rechtlichen Voraussetzungen für eine solche Ausnahmegenehmigung wurden von der EU geschaffen. Den landwirtschaftlichen Betrieben wird damit die Möglichkeit gegeben, ihre Futterbestände aufzufüllen, die infolge Trockenheit oftmals sehr knapp sind. Beweidung gleichstellen Nach dieser Ausnahmegenehmigung kann die Nutzung des vorhandenen Aufwuchses der in 2005 stillgelegten Flächen zu Futterzwecken gestattet werden. Die Beweidung steht der maschinellen Ernte gleich. Umbruch, Neuansaat, Düngung etc. sind nicht gestattet. Der Aufwuchs kann bei Bedarf im Rahmen kostenloser Nachbarschaftshilfe abgegeben werden. Landwirtschaftsminister Hans-Heinrich Ehlen aus |