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Pressemitteilung vom 22.12.2004

Ehlen über Verbesserung beim ÖPNV erfreut

Hohes Niveau des ÖPNV bei Straßen und Schienen im Landkreis gesichert

Kalbe. „Der Landkreis Rotenburg wird voraussichtlich rund 740.600 Euro als kommunaler Aufgabenträger für den Nahverkehr erhalten“, teilte jetzt der CDU-Landtagsabgeordnete Heiner Ehlen anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes zur Novellierung des Nieder-sächsischen Nahverkehrs (NNVG) mit.
„Mit der Umsetzung der bundesrechtlichen Regelungen in das Landesrecht haben wir zum 1. Januar 2005 eine Basis für die Verteilung der Finanzmittel auf die niedersächsischen Aufgabenträger geschaffen. Mit der Gesetzesnovellierung verfolgen wir das Ziel, einen qualitativ hochwertigen Öffentlichen Personennahverkehr auf Schienen und Straßen für die Regionen in Niedersachsen zu gewährleisten bzw. weiterzuentwickeln“, so Ehlen weiter. Im Interesse der Schaffung zukunftfähiger Mobilitätskonzepte sowie der Stärkung der Eigenverantwortung und Gestaltungsmöglichkeiten der kommunalen ÖPNV-Aufgabenträger vor Ort sei die Weiterentwicklung der Nachverkehrsförderung unerlässlich. Die ÖPNV-Aufgabenträger würden damit in die Lage versetzt, positive Impulse für ein qualitativ hochwertiges ÖPNV-Gesamtsystem in Niedersachsen zu setzen.

„Mit der Neuverteilung der Finanzmittel nach § 8 des Regionalisierungsgesetzes sowohl im Hinblick auf die Höhe als auch in Bezug auf den Kreis der Empfänger sind wir einen bedeutenden Schritt auf die Aufgabenträger zugegangen. Die Reaktionen sind durchweg positiv und zeigen, dass CDU und FDP mit der Gesetzesnovelle richtig liegen und jeder-zeit bereit waren, abgewogene wie finanzierbare Änderungsvorstellungen aufzugreifen“, erklärte der Abgeordnete.

Er wies darauf hin, dass den kommunalen Aufgabenträgern durch die vorgesehene jährliche Pauschalförderung im Jahre 2005 rd. 21,58 Mio. € zur Verfügung stehen würden. Bisher hätten die Landkreise Mittel in dieser Form nicht erhalten. Ihnen würden sie nunmehr zur zweckorientierten, aber eigenständigen Verwendung überlassen. Es handele sich insoweit um zusätzliche Finanzmittel zugunsten der Landkreise. „Die Pauschalzuweisungen sind auch ein Beleg dafür, dass die Landesregierung es ernst meint mit der Vereinfachung und Verschlankung von Förderverfahren“, betonte Ehlen abschließend.

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